Das Bürgergeld dient als finanzielle Unterstützung für Menschen in Notsituationen. Aufgrund langer Bearbeitungszeiten für Bürgergeld-Anträge stellt der Bürgergeld-Vorschuss eine wichtige Hilfe dar, um die Zeit bis zur endgültigen Bewilligung zu überbrücken.
Was ist der Bürgergeld-Vorschuss?
Der Bürgergeld-Vorschuss bietet vorübergehende finanzielle Hilfe, indem ein Teil der zu erwartenden Bürgergeld-Leistungen vorab gezahlt wird. Dies ist besonders relevant, da Jobcenter bis zu sechs Monate für die Bearbeitung eines Bürgergeld-Antrags benötigen können. Rechtsgrundlage ist § 42 SGB I.
Wann kann der Vorschuss beantragt werden?
Der Vorschuss kann beantragt werden, sobald der Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter eingegangen ist. Die Auszahlung muss innerhalb eines Monats nach Antragstellung erfolgen, kann aber in dringenden Fällen beschleunigt werden.
Höhe des Bürgergeld Vorschusses
- Ermessen des Jobcenters: Die Höhe des Vorschusses wird vom Jobcenter bestimmt und hängt von der voraussichtlichen Höhe des Bürgergeldes (Bedarf) und der individuellen Situation des Antragstellers ab.
- Geringer als reguläres Bürgergeld: Der Vorschuss ist meist niedriger als die erwarteten Bürgergeld-Leistungen, um eine Überzahlung und spätere Rückforderung zu vermeiden.
Voraussetzungen für den Vorschuss
- Vorliegender Bürgergeld-Antrag: Ein Antrag auf Bürgergeld muss bereits beim Jobcenter eingereicht worden sein.
- Anspruch auf Bürgergeld: Der Antragsteller muss grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld haben, was durch eine erste Prüfung der Unterlagen ersichtlich sein sollte.
- Lange Bearbeitungszeit: Es muss erkennbar sein, dass die Bearbeitung des Bürgergeld-Antrags längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
- Formloser Antrag auf Vorschuss: Der Antrag auf den Vorschuss kann formlos erfolgen, sollte aber begründet sein.
Rückzahlung/Verrechnung des Vorschusses
- Verrechnung mit Bürgergeld-Leistungen: Der Vorschuss wird mit den rückwirkend ausgezahlten Bürgergeld-Leistungen verrechnet.
- Rückzahlung bei Überzahlung: Falls der Vorschuss höher ausfällt als der spätere Bürgergeld-Anspruch, muss die Differenz an das Jobcenter zurückgezahlt werden, es sei denn, sie liegt unter der Bagatellgrenze von 50 Euro.
Bürgergeld Vorschuss abgelehnt – was tun?
Bei einer Ablehnung des Vorschusses kann der Bescheid geprüft und gegebenenfalls Widerspruch eingelegt werden, um eine Bewilligung zu erreichen.