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Kinderzuschlag – bis zu 250 Euro je Kind und Monat

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen in Deutschland. Ziel ist es, Familien finanziell zu entlasten und sicherzustellen, dass Kinder in einem stabilen und fördernden Umfeld aufwachsen können. Doch wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag und wie hoch ist die Unterstützung? In diesem Beitrag gehen wir diesen Fragen auf den Grund.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien mit geringem Einkommen, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Um Anspruch auf den Kinderzuschlag zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindesteinkommen: Die Eltern müssen über ein Mindesteinkommen verfügen. Dieses liegt bei Alleinerziehenden bei 600 Euro und bei Elternpaaren bei 900 Euro brutto im Monat.
  • Höchsteinkommen: Das Einkommen darf jedoch auch eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze ist abhängig vom Bedarf der Familie, der sich aus der Anzahl der Kinder und dem Gesamteinkommen der Familie ergibt.
  • Kind im Haushalt: Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein, im Haushalt der Eltern leben und kindergeldberechtigt sein.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag beträgt maximal 250 Euro (229 Euro bis Ende 2022) pro Kind und Monat, zusätzlich zum Kindergeld. Die genaue Höhe des Zuschlags hängt jedoch vom Einkommen und Vermögen der Familie sowie vom Bedarf des Kindes ab. Der Bedarf des Kindes setzt sich zusammen aus dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und eventuellen Unterhaltsleistungen.

Berechnung des Kinderzuschlags

Die Berechnung des Kinderzuschlags ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen der Eltern, desto niedriger der Kinderzuschlag. Umgekehrt erhalten Familien mit geringem Einkommen einen höheren Zuschlag. Es gibt jedoch auch Freibeträge, die das Einkommen mindern und somit zu einem höheren Kinderzuschlag führen können – bis zur Höchstgrenze von 250 Euro je Kind.

In 2025 wird der Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld zur Kindergrundsicherung zusammengelegt.

Antragstellung und Auszahlung

Der Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Antrag kann schriftlich mittels Formularen oder online unter https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start eingereicht werden. Nach Bewilligung des Antrags wird der Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

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