Was ist ein P-Konto?
Das Pfändungsschutzkonto, allgemein als P-Konto bekannt, ist eine spezielle Kontoart, die darauf abzielt, Personen mit Schuldenproblemen vor den harten Folgen einer Kontopfändung zu schützen. Durch die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto wird ein gesetzlich definierter Grundfreibetrag vor Pfändungen geschützt. Dies ist besonders relevant für Personen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und deren Einkommen von Pfändungen bedroht ist.
Automatischer Pfändungsschutz auf dem Girokonto
Das Hauptmerkmal des P-Kontos ist der Schutz eines Grundfreibetrags vor Pfändungen. Seit dem 01.07.2023 liegt dieser Betrag aktuell bei 1.410 Euro monatlich, zuvor waren es 1.340 Euro. Dieser Freibetrag kann sich erhöhen, wenn der Kontoinhaber Unterhalt für Kinder oder andere Angehörige leistet oder bestimmte Sozialleistungen empfängt. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass Personen trotz Schulden ihr grundlegendes Existenzminimum behalten und ihren alltäglichen finanziellen Verpflichtungen nachkommen können.
Antragsverfahren und Berechtigung
Um ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, muss der Kontoinhaber einen formellen Antrag bei seiner Bank stellen. Dieser Prozess ist auch rückwirkend möglich, falls das Konto bereits gepfändet wurde. Es ist gesetzlich festgelegt, dass jede Person nur ein P-Konto führen darf. Die Kontonummer bleibt bei der Umwandlung gleich, was den Prozess vereinfacht.
Einschränkungen und Besonderheiten
Obwohl das P-Konto Schutz bietet, müssen Kontoinhaber auch Einschränkungen hinnehmen. Transaktionen wie Überweisungen und Lastschriften sind bis zur Höhe des Freibetrags möglich. Barabhebungen und Zahlungen, die den Freibetrag übersteigen, können jedoch eingeschränkt sein. Zudem ist es nicht erlaubt, das P-Konto zu überziehen, was einen Dispo unmöglich macht. Diese Einschränkungen sollen Missbrauch verhindern und gleichzeitig den Schutz des Existenzminimums gewährleisten.