Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 21. November 2023 eine verbreitete, aber unklare Kostenklausel in Riester-Rentenverträgen für unwirksam erklärt. Diese Entscheidung betrifft Klauseln, die nach der Ansparphase unbestimmte Zusatzkosten für die Verbraucher vorsehen und stellt einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte dar.
Der Fall: Sparkasse Günzburg Krumbach im Mittelpunkt der Kritik
Im Fokus des BGH stand eine spezifische Klausel der Sparkasse Günzburg Krumbach, die in vielen Riester-Banksparplänen verwendet wurde. Diese Klausel sah vor, dass bei der Umwandlung des angesparten Kapitals in eine Leibrente „gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten“ anfallen könnten. Die Richter kritisierten die Formulierung als zu vage und unbestimmt, da sie den Kunden keine klare Vorstellung von den möglichen Kosten gab. Besonders bemängelt wurden:
- Unklare Kostenbedingungen: Die Formulierung „gegebenenfalls“ lässt offen, unter welchen Umständen und in welcher Höhe Kosten anfallen könnten.
- Fehlende Transparenz: Es fehlen klare Angaben zur Berechnung der Kosten, ob diese einmalig oder wiederkehrend sind und welche Leistungen damit abgedeckt werden.
- Unangemessene Benachteiligung der Kunden: Die Unklarheit der Klausel setzt Kunden einer nachteiligen Position aus, da sie die potenziellen Kosten nicht abschätzen können.
Warum die Sparkasse die Klausel verwendete
Die Verwendung der Klausel durch die Sparkasse Günzburg Krumbach diente dazu, Flexibilität in der Preisgestaltung zu bewahren und Kosten für Dienstleistungen, die mit dem Abschluss einer Leibrente verbunden sind, zu decken. Diese Kosten, die beispielsweise für Vertragsprüfungen und Vermittlerprovisionen anfallen, können variieren. Die Sparkasse nutzte die Formulierung „gegebenenfalls“, um sich das Recht vorzubehalten, diese Kosten nach Bedarf zu erheben.
Konkrete Zahlen und Auswirkungen des Urteils
Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wurden bei Riester-Verträgen teilweise bis zu 750 Euro an Gebühren für die Verwaltung einer Leibrente in Rechnung gestellt. Das Urteil des BGH könnte nun dazu führen, dass viele der etwa 700.000 bis 800.000 bestehenden Riesterkunden, die solche Verträge abgeschlossen haben, von zusätzlichen Gebühren befreit werden.
Handlungsempfehlungen für Verbraucher
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Riester-Sparern, ihre Verträge genau zu überprüfen und auf unklare Formulierungen bezüglich der Kosten zu achten. Sollten solche Klauseln vorhanden sein, könnten diese nach dem BGH-Urteil nicht mehr als Grundlage für zusätzliche Gebühren herangezogen werden.